Unternehmerische Nachhaltigkeit
Unternehmerische Nachhaltigkeit und Verantwortung sind ein zentraler Anspruch an zukunftsfähige Unternehmen. Environment, Social-Responsibility und Governance (ESG) sind die Themenbereiche, in denen die unternehmerische Nachhaltigkeit analysiert und bewertet wird. Die EU erweitert mit der CSRD-Richtlinie die Berichtspflichten für Unternehmen deutlich. In der Zukunft soll die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung gleichgestellt werden. Dabei werden zunächst die größeren und kapitalmarktorientierten Unternehmen von einer Prüfungspflicht des Nachhaltigkeitsberichtes betroffen sein. Aber auch für mittlere und kleinere Unternehmen kann die Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichtes sinnvoll sein.
Effiziente und pragmatische Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes
Wir von Wortmann & Partner begleiten Sie gerne durch eine effiziente Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes. Dabei sehen wir unseren Auftrag nicht nur in der separaten Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes bzw. der Erfüllung der gesetzten Pflichten, sondern auch in der Unterstützung bei der Generierung von Mehrwerten für Ihre Unternehmen. Lassen Sie uns gemeinsam die nachhaltigen Themen bei Ihnen im Unternehmen platzieren.
- Als unser*e Mandant*in kennen wir Sie und Ihr Unternehmen.
- Mit unserer Erfahrung und Kompetenz garantieren wir eine effiziente Prüfung
- Zusammen mit Ihnen generieren wir Mehrwerte für Ihr Unternehmen.
- Wir arbeiten für Sie wie gewohnt – verlässlich, nah, in engster Abstimmung.
Unser Leistungsangebot für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
- Gesetzliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes
- Freiwillige Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes
Unser Partner im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
FAQ
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regularien kann für Unternehmen eine komplexe und herausfordernde Aufgabe darstellen. Wir verstehen, dass der Umgang mit einem breiten Spektrum an rechtlichen Anforderungen überwältigend sein kann. Unser Ziel ist es, Ihnen in diesem Bereich mehr Klarheit und Transparenz zu verschaffen.
Was versteht man unter der CSRD-Richtlinie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel der Richtlinie ist es, dass Unternehmen auf Basis umfassender Standards vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Die CSRD trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Sie erweitert die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und damit den Anwendungsbereich deutlich.
Welche Unternehmen sind verpflichtet nach der CSRD-Richtlinie?
- Ab 1. Januar 2024: kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. §264d HGB mit >500 Arbeitnehmern
- Ab 1. Januar 2025: große Kapitalgesellschaften und große Personengesellschaften iSd. § 264a HGB sowie große Kreditinstitute iSd. 340a HGB und große Versicherungsunternehmen iSd. 341a HGB
- Ab 1. Januar 2026: alle kapitalorientierten KMU mit der Möglichkeit eines Opt-out bis 2028
Welche Auswirkungen hat die CSRD-Richtlinie?
Unternehmen die unter die CSRD-Richtlinie fallen müssen:
- Einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen
- Den Bericht einer externen inhaltlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterziehen
- Teile des Nachhaltigkeitsberichtes in den Lagebericht aufnehmen
Was versteht man unter der doppelten Wesentlichkeit?
Das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen sowohl danach beurteilen müssen, wie sich das Unternehmen auf das jeweilige Thema auswirkt (Inside-Out), als auch danach, wie die Nachhaltigkeitsthemen selbst das Unternehmen beeinflussen (Outside-In).
Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse ist das Kernthema der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wir gehen den Weg gemeinsam!
Ihr Ansprechpartner
Ihr Prüfer und Berater
Hendrik Auge
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